Allgemeine Geschäftsbedingungen

Artikel 1: Definitionen

Die folgenden Begriffe werden wie folgt definiert:

  1. Mietunterkünfte: Wanderhütten, Tini Häuser, Mobilheime und Glamping- Unterkünfte 
  2. Stellplätze: Standard Stellplätze, Komfort Stellplätze und Wohnmobilstellplätze (und andere, also vergleichbare, vom Campingbetreiber angebotene, Unterkunftsarten.)
  3. Beherbergungsvertrag: der zwischen dem Gast und dem Camping Liefrange geschlossene Vertrag und die schriftliche Reservierungsbestätigung.
  4. Gast: der Vertragsteilnehmers
  5. Mitreisende: sonstige Mitreisende des Vertragsteilnehmers
  6. Sonstige Campinggäste: andere Gäste und deren Mitreisende, die zeitgleich auf Camping Liefrange übernachten und/oder verbleiben
  7. Unternehmer: Camping Liefrange

Artikel 2: Vereinbarung

  1. Der Unternehmer bietet Aufenthalte zu touristischen Zwecken sowie für längere Zeit an. Dauerhafte Aufenthalte sind jedoch ausgeschlossen.
  2. Der Beherbergungsvertrag kommt zustande, sobald der Aufenthalt vom Gast angefragt und vom Unternehmer schriftlich bestätigt wurde. Eine schriftliche Bestätigung wird dem Gast nach der getätigten Reservierung und vor Vertragsbeginn vom Unternehmer zugesandt. Die Bestätigung wird dem Gast immer per E-Mail geschickt. Ab diesem Zeitpunkt sind die Reservierung und damit der Beherbergungsvertrag verbindlich. Mündliche Reservierungen sind unverbindlich.
  3. Über Buchungsplattformen vermittelte Beherbergungsverträge sind ebenso verbindlich wie die schriftliche Bestätigung durch den Unternehmer.
  4. Der Gast ist verpflichtet, den Beherbergungsvertrag und die dazugehörige Platzordnung einzuhalten. Der Gast ist dafür verantwortlich, dass sich auch sämtliche Mitreisende an die Vereinbarung und Platzordnung halten.
  5. Bei Nichteinhaltung des Beherbergungsvertrages und/oder der Platzordnung ist der Unternehmer berechtigt, den vollen vereinbarten Betrag zu verlangen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
  6. Bei der Reservierung einer bevorzugten Stellplatznummer/Mietunterkunftsnummer wird dem Gast eine bestimmte Mietunterkunft und/oder Stellplatznummer garantiert. Hiermit sind zusätzliche Kosten verbunden. Sobald der Gast die Extrakosten für einen Wunschplatz nicht bezahlt, behält sich der Unternehmer das Recht vor ohne vorherige Ankündigung einen beliebigen Platz zuzuteilen.

Artikel 3: Dauer der Aufenthaltsvereinbarung

  1. Die Aufenthaltsdauer ist auf dem Beherbungsvertrag ausgewiesen. Nach Ablauf des Beherbungsvertrages, läuft dieser Vertrag aus, ohne dass es hierfür einer Kündigung bedarf. Die maximale Aufenthaltsdauer für Touristen beträgt 30 Nächte.
  2. Am Anreisetag muss sich der Gast ab 16:00 Uhr an der Rezeption von Camping Liefrange anmelden. 
  3. Sollte die Ankunftszeit des Gastes nach 18:00 Uhr liegen, muss der Gast dies dem Unternehmer vorab mitteilen.
  4. Bei der Ankunft muss der Gast einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Ein Führerschein reicht hierfür nicht aus. Kann und/oder will der Gast keinen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorweisen, behält sich der Unternehmer das Recht vor, den Gast nicht aufzunehmen. Der Gast muss trotzdem den Gesamtbetrag zahlen, ohne Recht auf Rückerstattung.
  5. Der Gast und die Mitreisenden sind verpflichtet, das Gelände nach Beendigung des Beherbergungsvertrages (Abreisetag) gemäß den geltenden Regeln zu verlassen.
  6. Am Abreisetag muss der Gast vor 10:00 Uhr (Mietunterkunft) an der Rezeption von Camping Liefrange auschecken. Die Check-Out Zeit für Stellplätze ist 12:00 Uhr. Wenn Sie auf einem Stellplatz übernachten, müssen Sie sich nicht in der Rezeption auschecken. 
  7. Wenn der Gast nicht vor 10:00 Uhr an der Rezeption von Camping Liefrange auscheckt (bei Mietunterkünften), wird eine zusätzliche Nacht in Rechnung gestellt, ohne dass der Gast die Mietunterkunft und/oder den Campingplatz nutzen kann.

Artikel 4: Preise

  1. Die Höhe des Preises des Beherbergungsvertrages wird auf Basis der aktuell geltenden Preisliste bestimmt.
  2. Die Preise werden vom Unternehmer festgelegt und sind nicht verhandelbar.
  3. Sollten nach der Preisfestsetzung Änderungen der Beherbergungsverträge erforderlich sein, werden diese Preisänderungen vom Unternehmer bestimmt.
  4. Der Unternehmer behält sich das Recht vor, jederzeit Preisänderungen vorzunehmen.

Artikel 5: Zahlung

  1. Der Gast hat die Zahlung in Euro innerhalb der im Beherbergungsvertrag vereinbarten Zahlungsbedingungen zu leisten. 
  2. Gutscheine können als Zahlungsmittel genutzt werden. Gutscheine sind nur bis zum angegebenen Datum gültig. Verlängerungen, Umbuchungen, Änderungen oder sonstige Anpassungen sind nicht möglich.
  3. Bei der Reservierung ist eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Gesamtbetrages fällig. Der Restbetrag (70 % des Gesamtbetrages) ist spätestens 42 Tagen vor Beginn des Beherbergungsvertrages zu zahlen.
  4. Erhält der Gast weniger als 42 Tagen vor Beginn des Beherbergungsvertrages eine schriftliche Bestätigung, ist der volle Betrag (100 %) sofort zu bezahlen.
  5. Sollte der Unternehmer am Anreisetag nicht über den gesamten fälligen Betrag verfügen, behält sich der Unternehmer das Recht vor, dem Gast den Zutritt zu verweigern.
  6. Der Gast ist verpflichtet, die im Beherbergungsvertrag beschriebene Anzahlung zu leisten.
  7. Die Kaution wird dem Gast innerhalb von 7 Werktagen durch den Unternehmer zurück überwiesen, vorausgesetzt die Mietunterkunft wurde ordnungsgemäß hinterlassen. Werden Beschädigungen, Zerstörungen oder sonstige Handlungen dieser Art festgestellt, behält sich der Unternehmer das Recht vor, die Kaution einzubehalten, zusätzliche Kosten zu verlangen, den Vorfall zur Anzeige zu bringen oder sonstige Maßnahmen zu ergreifen.
  8. Sollte der Gesamtbetrag oder ein Teil davon nach dem Aufenthalt des Gastes noch nicht bezahlt sein, wird für jede versandte Mahnung zusätzlich zum offenen Betrag eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 4,50 € berechnet.

Artikel 6: Nutzung durch Dritte

Eine Nutzung des Angebots des Unternehmers durch Dritte ist nicht gestattet.

Artikel 7: Vorzeitige Abreise

Bei vorzeitiger Abreise in der vollständige Preis wie im Beherbungsvertrag genannt, zu zahlen.

Artikel 8: Stornierung

Im Falle einer Stornierung werden dem Gast die folgenden Gebühren berechnet:

  1. Bei einer Stornierung bis einschließlich 42 Tage vor Anreise 30 % des im Beherbergungsvertrag genannten Gesamtpreises;
  2. Bei einer Stornierung zwischen 42 Tagen und dem Anreisetag 100 % des im Beherbergungsvertrag genannten Gesamtpreises.
  3. Im Falle einer Stornierung schuldet der Gast dem Unternehmer mindestens 30 % des Betrages laut Beherbergungsvertrag.
  4. Im Falle einer Stornierung besteht kein Anspruch des Gastes auf Rückerstattung, Gutscheine oder sonstige Gutschriften des geschuldeten Betrages.

Der Unternehmer empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

Artikel 9: Vorzeitige Kündigung durch den Unternehmer

  1. Der Unternehmer kann den Aufenthaltsvertrag mit sofortiger Wirkung kündigen:
    1. Wenn der Gast und/oder die Mitreisende den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Platzordnung und/oder den behördlichen Vorschriften beschriebenen Verpflichtungen nicht oder nicht ordnungsgemäß nachkommen.
    2. Wenn sich der Gast und/oder die Mitreisende dem Unternehmer und/oder den sonstigen Campinggästen entgegen der Platzordnung verhält und/oder die gute Atmosphäre in der unmittelbaren Umgebung und/oder auf dem Campingplatz negativ beeinträchtigen.
    3. Wenn der Gast und/oder die Mitreisende durch die Nutzung der Unterkunft mit der bestimmungsgemäßen Nutzung nicht übereinstimmen.
  2. Der Unternehmer muss den Gast persönlich über die Durchführung der vorläufigen Kündigung informieren. Eine schriftliche Stellungnahme des Unternehmers ist nicht erforderlich.
  3. Nach der Stornierung müssen der Gast und die Mitreisenden das Gelände so schnell wie möglich, jedoch innerhalb von 2 Stunden, verlassen.
  4. Der Gast ist verpflichtet, den im Beherbergungsvertrag vereinbarten Gesamtpreis zu zahlen. Eine Rückerstattung der Anzahlung oder des Gesamtbetrages ist hierbei ausgeschlossen.

Artikel 10: Räumung

Bei Ablauf des Beherbergungsvertrags (Abreisetag) muss die Mietunterkunft und/oder der Stellplatz leer, sauber und vollständig aufgeräumt hinterlassen werden, so wie in der Platzordnung beschrieben. Wenn der Gast und etwaige Mitreisende die Mietunterkunft und/oder den Stellplatz nicht leer, sauber und vollständig aufgeräumt hinterlassen, wie in der Platzordnung beschrieben, behält sich der Unternehmer das Recht vor, die Kaution einzubehalten, zusätzliche Kosten zu berechnen und Anzeige zu stellen o.ä. andere Maßnahmen zu ergreifen.

Artikel 11: Gesetze und Vorschriften

Der Unternehmer ist jederzeit dafür verantwortlich, dass der Campingplatz alle Umwelt- und Sicherheitsanforderungen erfüllt, die die Regierung dem Standort zu dem Zeitpunkt auferlegt hat. Der Gast und die Mitreisenden sind verpflichtet, alle geltenden Sicherheitsvorschriften vor Ort einzuhalten.

Artikel 12: Zustand des Campinggeländes

  1. Der Gast und die Mitreisenden sind verpflichtet, die Mietunterkunft, den Stellplatz, das Campinggelände und die unmittelbare Umgebung in dem Zustand zu halten, in dem sie zum Zeitpunkt des Beherbergungsvertrags vorgefunden wurden.
  2. Es ist verboten:
    1. Eigentums des Unternehmers zu zerrstören, beschädigen oder zu verändern.
    2. In den Grünanlagen zu graben, schneiden, fällen oder andere Tätigkeiten dieser Art durch zu führen. 
  3. Das Rauchen in den Mietunterkünften und/oder öffentlichen Gebäuden ist gesetzlich strengstens untersagt. Sollte festgestellt werden, dass trotzdem in den Mietunterkünften und/oder öffentlichen Gebäude geraucht wurde, behält sich der Unternehmer das Recht vor, dem Gast Reinigungskosten in Höhe von 500 € in Rechnung zu stellen.
  4. Werden Beschädigungen, Zerstörungen, Veränderungen oder sonstige Handlungen dieser Art festgestellt, behält sich der Unternehmer das Recht vor, die Kaution einzubehalten, zusätzliche Kosten zu berechnen, den Vorfall zur Anzeige zu bringen oder sonstige Maßnahmen zu ergreifen.

Artikel 13: Haftung

  1. Der Unternehmer haftet nicht für Unfälle, Diebstahl oder Schäden auf dem Gelände.
  2. Der Unternehmer haftet nicht für die Folgen von Witterungseinflüssen oder anderen Formen höherer Gewalt.
  3. Der Unternehmer haftet nicht für Störungen der Einrichtungen vor Ort.
  4. Der Gast und die Mitreisenden haften gegenüber dem Unternehmer für Schäden, die durch eigenes Handeln oder Unterlassen entstehen.
  5. Der Unternehmer behält sich das Recht vor, bei Beschwerden der anderen Campinggäste bzgl. Lärmbelästigung o.ä. geeignete Maßnahmen zu ergreifen.

Artikel 14: Einhaltung der Garantie

  1. Nach Erhalt des Beherbergungsvertrages sind der Gast und seine Mitreisenden verpflichtet, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Platzordnung sowie die behördlichen Vorschriften einzuhalten.
  2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Platzordnung sowie die behördlichen Vorschriften gelten sowohl für Individualreisende als auch für Gruppenreisen.

Es gilt luxemburgisches Recht. Druck-, Darstellungs- und Übertragungsfehler bleiben vorbehalten.